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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Prinzregenten-Theater GmbH,
im nachfolgenden als Veranstalter bezeichnet

§ 1
Geltungsbereich

Alle Kartenkäufe unterliegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB), es sei denn abweichende Regelungen wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Für Leistungen die zusätzlich durch Dritte angeboten und übernommen werden, haftet der Veranstalter nicht.

§ 2
Kartenbestellung

  1. Die Kartenbestellung kann telefonisch, per Fax online über unser e-mail Kartenbestell-Formular oder per Brief erfolgen.
  2. Die bestellten Karten liegen an der Kasse des Veranstalters während der Kassenöffnungszeiten zur Abholung bereit. Der Besteller wird vom Veranstalter darüber sowie über die Frist, binnen der die Karten abzuholen und zu bezahlen sind, per Telefon, Fax, e-mail in formiert. Für Empfangs bzw. Übermittlungsfehler haftet der Veranstalter nicht. Eintrittskarten können 7 Tage nach Buchung unverbindlich reserviert werden. Die Bestellung verliert ihre Wirkung 30 Minuten vor Kassenschluss des in der Information genannten Abholtages. Der Besteller kommt seiner Zahlungsverpflichtung an der Kasse in bar nach. Der Veranstalter akzeptiert die Zahlung mittels Ec-Karte mit PIN-Nummer-Eingabe oder Verrechnungsscheck.
  3. Wird bei der Bestellung die Versendung der Eintrittskarten gewünscht, erfolgt die Übermittlung der Eintrittskarten per normaler Post. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Aufgabe der Sendung bei der Post (Einwurf in den Briefkasten). Die ordnungsgemäße Beförderung und der Eingang beim Besteller fällt nicht in den Risikobereich des Veranstalters. Das Empfangsrisiko trägt der Besteller. Die Versendung der bestellten Eintrittskarten erfolgt nur, wenn der Kartenpreis in bar oder per Verrechnungsscheck beglichen wurde und der Bestellung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt ist.
  4. Bei fristgerecht geleisteter Zahlung hat der Besteller auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der Eintrittkarten keinen Erstattungsanspruch.
  5. Kassenöffnungszeiten

Montag - Freitag von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr (ausgenommen Feiertage)
Samstag und Sonntag von 16:45 Uhr bis 20:00 Uhr (sowie an allen Feiertagen)

§ 3
Eintrittskarten

Eintrittskarten sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Es besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß §312b BGB. Eintrittskarten verlieren nach Beendigung der aufgedruckten Vorstellung ihre Gültigkeit.

§ 4
Gutscheine

Es besteht die Möglichkeit, Gutscheine an der Kasse des Veranstalters zu erwerben. Ein Gutschein ist auf jeden gewünschten Eintrittskartenpreis erwerbbar. Er kann nur nach Maßgabe vorhandener Plätze eingelöst werden. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit. Sofern Gutscheine gegen höherwertige Eintrittskarten eingelöst werden oder sich seit Erwerb des Gutscheines die Entgelte erhöht haben, wird die Differenz nachgefordert. Werden Gutscheine für Veranstaltungen mit einem geringeren Entgelt eingelöst, werden evtl. verbliebene Restbeträge nicht erstattet.

§ 5
Programmänderungen und Ausfall von Veranstaltungen

Die Verlegung von Vorstellungen aus betrieblichen Gründen, auch auf andere Wochentage, bleibt vorbehalten. Besetzungsänderungen sowie Veränderung der Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises. Der Abbruch einer Vorstellung begründet einen Anspruch auf eine Ersatzkarte für eine Vorstellung derselben Produktion oder, wenn das nicht möglich ist, auf Erstattung des Eintrittspreises nur, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Vorstellung bzw. vor der Pause erfolgt. Der Anspruch muss innerhalb von 1 Woche an der Theaterkasse geltend gemacht werden. Bei Ausfall einer Vorstellung werden Tageskarten gegen eine andere Vorstellung derselben Produktion umgetauscht oder, wenn das nicht möglich ist, der Kaufpreis erstattet. Der Ausfall einer Vorstellung aufgrund höherer Gewalt begründet keinen Ersatzanspruch. Bei einer kurzfristigen Änderung des Programms besteht kein Anspruch auf eine Erstattung auf eine Ersatzkarte oder auf Erstattung des Eintrittspreises, wenn der Besucher die Ersatzvorstellung ganz oder teilweise besucht hat.

§ 6
Garderobennutzung
Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen oder ähnliche Gegenstände müssen gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Die Garderobe wird gegen Vorlage der zuvor ausgehändigten Garderobenmarke ohne Nachprüfung einer Berechtigung an den Besucher zurückgegeben.

§ 7
Verbot von Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen
Im Theater sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen an der Garderobe gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr abgegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

§ 8
Rauchen und Verzehr von Speisen und Getränken

Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist im gesamten Theater während der Aufführung untersagt. Der Verzehr von Getränken ist in den Logen während der Vorstellung gestattet.

§ 9
Fundsachen

Fundsachen nimmt das Hauspersonal entgegen. Für die Aufbewahrung wird keine Haftung übernommen.

§10
Rollstuhlplätze

Das Prinzregen-Theater verfügt über einen Rollstuhlplatz. Besucher die auf einen solchen Platz angewiesen sind, sollten das beim Kauf der Eintrittskarten angeben. Andernfalls kann der Besuch der Vorstellung im Rollstuhl nicht sichergestellt werden.

§11
Speicherung von Daten

Personenbezogene Daten werden in dem Umfang erfasst und gespeichert, wie es für den Verkauf und die Verwaltung von Eintrittskarten notwendig ist. Mit der Reservierung bzw. dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Kunde mit der Speicherung der Daten einverstanden.

§12
Haftung/Schadenersatz

Der Besuch des Prinzregenten-Theaters einschließlich der dazugehörigen Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Für entstehende Schäden haftet der Veranstalter nur dann, wenn ihm nachweislich ein mutwilliges oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann. Diese Haftungsbeschränkung versteht sich ebenso für die Vorstellungen des Prinzregenten-Theaters.
Bei Verlust oder Beschädigung der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach verlassen des Theaters werden nicht akzeptiert. Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt der Veranstalter die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstückes. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Deren Abgabe erfolgt auf eigene Gefahr.

§13
Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und es gilt anstelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen, die den wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt oder zulässig hätte vereinbart erden können.

§14
Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche die sich zwischen dem Veranstalter und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Ludwigshafen/Rhein.